Parcoursregeln Abenteuer Bogenschießen

   

Der Schlichemtal 3D-Parcours dient zu Erholungs- und Trainingszwecken für traditionelle Bogenschützen und ist in den Bereichen Sicherheit an die Satzung und Sportordnung des Deutschen Feldbogen Sportverbandes e.V. (DFBV) gebunden.

 

Mit dem Betreten des Parcours, dem Eintrag und der Unterschrift im Parcoursbuch erkennt jeder Schütze/jede Schützin die Nutzungsbedingungen/Parcoursregeln an und verpflichtet sich, diese einzuhalten.

 

1. Parcoursverlauf und Schussrichtung

 

Der Parcoursverlauf ist durch Hinweisschilder gekennzeichnet, die einen Rundweg mit ca 32 Sationen festlegen. 

Farblich gekennzeichnete Abschlusspflöcke markieren eine festgelegte Schussrichtung, die aus Sicherheitsgründen eingehalten werden muss. Es darf unter allen Umständen nur auf die bereitgestellten Ziele, unter Einhaltung der vorgesehenen Richtung geschossen werden.

Erlaubt sind dabei maximal 3 Treffer pro Station und Besucher!

 

Bitte halten Sie sich an die markierten Wege, um unnötige Schäden an Wald und Flur zu vermeiden.

 

2. Mehrere Gruppen

 

Nutzen mehrere Gruppen den Parcours gleichzeitig, müssen sich diese gegebenenfalls untereinander verständigen. Gegenseitige Rücksichtnahme und Vorsicht sind hier oberstes Gebot. Als Minimalabstand sind 3 Stationen zwischen zwei Gruppen einzuhalten.

 

3. Ziel sichern

 

Werden Pfeile neben oder hinter Zielen gesucht, sind diese zu sichern (ein Schütze bleibt am Abschusspflock, Bogen anlehnen o.ä.) Die so gesicherten Ziele dürfen nicht beschossen werden.

 

4. Haftung

 

Das Betreten des Geländes erfolgt auf eigene Gefahr. Wege, Pfade, Stege und Brücken sind nicht abgesichert. Festes Schuhwerk ist auf dem Parcoursgelände erforderlich. Für Verletzungen und Schäden übernehmen der Parcoursbetreiber/Veranstalter/Pächter, sowie der Grundstückseigentümer keine Haftung. Jeder Schütze muss über eine private Haftpflichtversicherung verfügen und haftet uneingeschränkt für seinen Schuss selbst.

 

5. Sicherheit

 

Die Sicherheit und Unversertheit aller auf dem Parcoursgelände befindlichen Lebewesen hat oberste Priorität. Ein eingenockter Pfeil darf niemals und unter keinen Umständen auf einen Menschen oder ein Tier gerichtet werden.

Vor dem Einnocken des Pfeils ist immer sicherzustellen, dass ein freies Schussfeld vorhanden ist. Es darf nie unkontrolliert in den Wald oder über das Gelände geschossen werden, ohne dass das Schussfeld einzusehen ist.

 

6. Spaziergänger oder andere Personen auf dem Parcoursgelände

 

Besondere Vorsicht und Rücksichtnahme ist gegenüber Spaziergängern und anderen Personen geboten, die sich im Umfeld des Parcoursgeländes aufhalten. Bitte berücksichtigen Sie dabei, dass Nicht-Bogenschützen unter Umständen Ihr Tun nicht einschätzen können und sich belästigt oder gefährdet fühlen können.

 

7. Sperrung von Zielen 

 

Da die Grundstücke, über die der Parcours verläuft, nur teilweise im Eigentum des Parcoursbetreibers stehen, kann es durchaus vorkommen, dass verschiedene Personen Arbeiten an Grundsücken vornehmen können oder dass sich Schafe auf dem Grundstück befinden. In diesen Fällen ist das betroffene Ziel gesperrt und darf nicht beschossen werden. Sollte ein Weidezaun den weiteren Weg durch den Parcours versperren, so ist dem Zaun außerhalb, bis zum nächsten Wegweiser zu folgen. Der Zaun darf nicht überstiegen werden - ACHTUNG Stom!

 

Bei besonderen Veranstaltungen, welche das Parcoursgelände betreffen (wie Waldarbeiten, Mäharbeiten etc.) kann der Parcours ganztägig geschlossen werden. Entsprechende Hinweise sind im Vorfeld auf dem Homepage aufgeführt.

 

8. Öffnungszeiten

 

Der Parcours darf täglich bei ausreichend Tageslicht genutzt werden. Im Sommer ist der Schießbetrieb zudem auf 20.00 Uhr begrenzt.

 

9.  Erlaubte Bögen

 

Auf dem Parcours ist das Schießen von traditionellen Bögen unter der Verwendung von Feldspitzen erlaubt. Compoundbögen dürfen bis 70 Ibs benutzt werden. Armbrustschützen haben keinen Zugang zum Parcours und sind nicht erwünscht.

 

10. Alkohol und Drogen

 

Das Schießen unter Alkohol- und Drogeneinfluss ist verboten. Behördliche Anordnungen (wie Rauchverbot bei Trockenheit etc. ) sind einzuhalten.

 

11. Hunde

 

Hunde sind auf dem Parcours willkommen. Mitgeführte Hunde sind an der Leine zu halten.

 

12. Parcoursbuch 

 

Jeder Schütze ist verpflichtet, vor Begehen des Parcours den vollständigen Eintrag im ausliegenden Parcourbuch vorzunehmen. Die Daten finden zu keinem anderen Zweck Verwendung. Die Parcoursgebühr ist gemäß der Preisliste vor dem Schießen zu entrichten.

 

13. Müll

 

Müll, Zigarettenkippen und Pfeilbruch haben im Wald und auf dem Parcoursgelände nichts verloren. Bitte nehmen Sie Ihren Müll wieder mit!

 

14. Verhalten auf dem Parcours

 

Wir haben die freundliche Unterstützung von Anwohnern, Eigentümern, Jagdpächtern etc. um einen reibungslosen Parcoursbetrieb zu gewährleisten. Bitte verhalten Sie sich so, dass auch in Zukunft ein harmonischer Umgang mit allen Beteiligten möglich ist!

   

Hier finden Sie uns:

Pfeil & Bogen -

Abenteuer Bogenschießen

 

Lothar & Heidrun Obert

Inselstraße 5
72355 Schömberg

 

Telefon: 0171 - 52 86 205

 

email: lo-man@gmx.net

 

Hier gehts zu unserem Partner

Hier gehts zu unserer Fensterbau-Seite. Gerne stehen wir Ihnen auch hier zur Verfügung. Wir freuen uns auf Sie!

Druckversion | Sitemap
© Pfeil & Bogen - Abenteuer Bogenschießen